Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck
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13.12.2024
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember 2024 wurde die RVS 12.04.12 (Organisation und Durchführung der Schneeräumung und Streuung) als Grundlage für den Winterdienst in der Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck beschlossen. Diese Richtlinie und die jeweils gültigen Räum- und Streupläne bilden die Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes.
Anrainerverpflichtungen gem. § 93 StVO idgF. sind von diesen Regelungen nicht betroffen!
RVS (13,39 MB) - .PDF